Vom Erstkontakt zur Restaurierung
Erstkontakt
Transport
Begutachtung

Beim telefonischen Erstkontakt wird die/der Restaurator/Restauratorinnen
bestimmte Informationen zu Ihrem Kunstwerk abfragen:

• Um welche Art von Objekt handelt es sich?
• Aus welchen Gründen ist eine Restaurierung
notwendig?
• Welches Format hat das Kunstwerk?
• Kann das Kunstwerk transportiert werden?

Auf der Basis dieser Angaben wird entschieden, wie und wo
eine erste Begutachtung stattfinden soll. Kleinere,
transportfähige Objekte werden in der Regel zur
Begutachtung von der/dem Auftraggeber/Auftraggeberinnen in die
Restaurierungswerkstatt gebracht. Bei großen, stark
beschädigten oder kompliziert montierten Kunstwerken
kann die/der Restaurator/Restauratorinnen auch eine Begutachtung vor Ort
anbieten. Um diese Entscheidung zu treffen, ist es oft
hilfreich, wenn Fotos des Objektes vorliegen.
Die/Der Restaurator/Restauratorinnen begutachtet/untersucht das Objekt,
nimmt Schäden und deren Umfang auf und hält auch
restaurierungsrelevante technische Besonderheiten fest.

(Kostenvoranschlag
Auftragsbestätigung
Transport
Bearbeitung
Objektabnahme
Abholung/ Transport)

Anhand der Untersuchungsergebnisse erstellt der/die
Restaurator*innen ein Konservierungs- und
Restaurierungskonzept und kalkuliert auf der Basis des
Maßnahmenkataloges die Kosten. Das Konzept und der
Kostenvoranschlag werden mit der/den Auftraggeberinnen/Auftraggeber
besprochen.
Mit der Auftragsbestätigung durch die/den Auftraggeberinnen/Auftraggeber wird meist
eine Anzahlung fällig.
Wenn sich nun das Kunstwerk nicht bereits in der
Restaurierungswerkstatt befindet, muss der Transport
entweder durch die/den Auftraggeberinnen/Auftraggeber, die/der Restauratorinnen/Restaurator oder
eine Spedition organisiert und durchgeführt werden.
Kosten, die durch den Transport oder die Demontage des
Objektes anfallen, werden meist bereits im
Kostenvoranschlag aufgeführt bzw. es wird darauf
hingewiesen, dass diese entstehen.
Während der Durchführung der Konservierungs- und
Restaurierungsmaßnahmen informiert die/der Restauratorinnen/Restaurator die /der
Auftraggeberinnen/Auftraggeber auf Wunsch über den Verlauf und über
Zwischenzustände der Arbeiten. Auch ein Besuch in der
Restaurierungswerkstatt kann nach Absprache möglich
sein.
Nach Abschluss der Bearbeitung findet eine Objektabnahme
statt. Der/Die Restaurator/Restauratorinnen erläutert dabei durchgeführte
Maßnahmen und weist auch auf Aspekte hin, die zur
Erhaltung des Objektes beachtet werden sollten. Je
nachdem, wie der Transport des Objektes organisiert ist,
kann diese Abnahme in der Werkstatt oder bei der/dem
Auftraggeberinnen/Auftraggeber stattfinden.
Die Auftraggeber*innen bekommt im Anschluss an die
Abnahme einen Konservierungs- und
Restaurierungsbericht, der alle wichtigen Angaben zu
durchgeführten Maßnahmen enthält.