Kunstexport & KGSG: Was Besitzer wissen müssen

Wer Kunstwerke aus Deutschland ins Ausland bringt, bewegt sich in einem sensiblen Rechtsbereich. Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) regelt genau, was ausgeführt werden darf – und was nicht. Dabei gelten unterschiedliche Schwellenwerte für die Ausfuhr innerhalb der EU und in Drittstaaten.

Grundprinzipien

  • Frei exportierbar: Zeitgenössische Kunst und Werke ohne besondere kulturhistorische Bedeutung.
  • Genehmigungspflichtig: Kunstwerke, die bestimmte Alters- und Wertschwellen überschreiten (z. B. Gemälde über 150 Jahre und über 150.000 €).
  • Besonders geschützt: Als „national wertvolles Kulturgut“ eingetragene Werke dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung ausgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung beim Zoll oder bei der zuständigen Landesbehörde werden in der Regel benötigt:

  • Präzise Objektbeschreibung (Künstler, Titel, Maße, Technik)
  • Nachweise zu Alter und Wert (Kaufbelege, Auktionsergebnisse, Literaturhinweise)
  • Provenienznachweis (Eigentumskette)
  • Fotodokumentation
  • Ggf. ein fachliches Gutachten, um die Abgrenzung zu schutzrelevanten Kriterien nachvollziehbar darzustellen

Die Rolle der Sachverständigen

Sachverständige sind verpflichtet, unabhängig, sorgfältig und nachvollziehbar zu arbeiten. Ihr Urteil kann über die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags entscheiden. Falsche Alters- oder Wertangaben können nicht nur rechtliche Konsequenzen für den Antragsteller, sondern auch für die Sachverständigen selbst nach sich ziehen.

Mein Angebot

Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit Zollämtern und Kulturgutschutzbehörden, fertige die notwendigen Anträge an und erstelle auf Wunsch ein Gutachten, damit Sie als Besitzer keine Probleme beim Kunstexport haben.

➡️ Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Export von Kunstwerken benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an mich: info@restaurierungsatelier-wojdan.de